AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rundfunkgesellschaft Anhalt mbH
Allgemeines
1.1.
Für Verträge zwischen der Rundfunkgesellschaft Anhalt mbH - im folgenden AN genannt – und den
Auftraggebern – im folgenden AG genannt – gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen –AGB.
1.2.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des AG, werden nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine schriftliche Zustimmung des AN.
1.3.
Sollte der AG sonstige Leistungen bei einer dritten Partei über AN bestellen, begründet dies getrennte Vertragsverhältnisse mit dem jeweiligen Kooperationspartner.
1.4.
Der AN ist aus dringenden programmlichen Gründen berechtigt, von der Erfüllung bestätigter bzw. bestehender Verträge zurückzutreten. Aus diesem Recht entstehen zwischen AN und AG keine Ansprüche.
1.5.
Ein Konkurrenzausschluss innerhalb einzelner Werbeblöcke, sowie bestimmte Positionen in einer Werbeinsel werden nicht garantiert.
2. Angebote / Vertrag / Kündigung
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2.
Ein Auftrag entsteht erst, wenn er schriftlich per Post, Fax oder E-Mail vom AG bestätigt ist. Mündliche und fernmündliche Erklärungen unserer Vertreter und Mitarbeiter, sowie Nebenabsprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Nichtangenommene Aufträge werden vom AN per Post, Fax oder E-Mail schriftlich angezeigt.
2.3.
Bei kurzfristig erteilten Aufträgen z.B. per Telefon erfolgt eine Auftragsbestätigung durch den AN per Fax oder E-Mail. Wird dieser Auftragsbestätigung nicht vor dem Ausstrahlungstermin widersprochen, so gilt der Auftrag als erteilt.
2.4.
Zur Berechnung gelten die am Tage der Bestellung gültigen Preise.
2.5.
Der AG erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung.
2.6.
Alle Verträge haben maximal eine Vertragsdauer von einem Jahr, außer das Vertragende wurde schriftlich definiert. Ist das Vertragsende erreicht, erfolgt eine Endabrechnung über die vertraglich nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Der AG hat das Recht, nach Zahlungseingang die ausstehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.
3. Verträge von Agenturen
3.1.
Aufträge von Agenturen werden nur namentlich für genau bezeichnete Werbungstreibende angenommen. Die aktuell gültigen Preise sind von den Agenturen einzuhalten.
3.2.
Beim Nachweis der fachlichen Beratung des AG werden 15% Provision auf das Rechnungsnetto gewährt. Die Zahlung erfolgt erst nach Zahlungseingang beim AN.
3.3.
Auf senderfremde Leistungen können keine Rabatte angerechnet werden.
4. Mitwirkungspflicht
4.1.
Der AG hat die zur Erstellung der Werbeprodukte erforderlichen Daten (Motive, Texte, Bilder, Dateien, Filme usw.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel 1 bis 2 Wochen vor dem Sendebeginn.
4.2.
Die inhaltliche und technische Qualität des Materials liegt in alleiniger Verantwortung des AG.
4.3.
Werden die Daten nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder falsch gekennzeichnet geliefert, übernimmt der AN keine Gewähr für die ordnungsgemäße Ausstrahlung.
4.4.
Die AN-Ansprüche auf Vergütung der vereinbarten Leistung bleiben erhalten.
4.5.
Dem AG stehen keine Ersatzansprüche zu.
4.6.
Eine Verpflichtung des AN, die Qualität oder deren termingerechte Lieferung der zugearbeiteten Daten zuprüfen, besteht nicht.
5. Dienstleistungsbeschreibung
5.1.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der AG, über sämtliche zur Ausstrahlung im Fernsehen und im Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und sonstigen Rechte, die für die von ihm gelieferten Sendeunterlagen bestehen, zu verfügen.
5.2.
Wird Musik von Tonträgern eingesetzt, die GEMA-pflichtig sind, hat der AG die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben (Produzent, Komponist, Titel und Länge) mitzuliefern. Teilt der AG diese Angaben nicht oder unvollständig mit, haftet er dem AN für den daraus entstandenen Schaden.
5.3.
Sämtliche bei der Beauftragung entstandenen Urheberrechte bleiben im Besitz von AN.
5.4.
AN ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungspaketes zu beauftragen.
5.5.
Für Ausfälle der technischen Infrastruktur (höhere Gewalt oder technisch bedingt) und verursachte
Nichtsendbarkeit haftet AN unter keinen Umständen.
6. Zurückweisung von Sendeaufträgen
6.1.
Der AN behält sich vor, rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Form oder technischen Qualität nach einheitlich sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nachträglich abzulehnen, insbesondere, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den AN aus sittlichen oder ähnlichen Gründen unzumutbar ist.
6.2.
Dies gilt auch für die Verwendung politischer, religiöser und weltanschaulicher Aussagen. Die Ablehnung der Ausstrahlung wird dem AG mitgeteilt. Für entstandene Unkosten haftet der AG.
7. Veröffentlichte Inhalte
7.1.
Der AG ist nicht berechtigt Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen.
7.2.
Die von AN zugänglich gemachten Inhalte, Text- und Bildmaterialien, sowie Programme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt.
7.3.
Die Nutzung insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
7.4.
Der AG hat das Recht Copyright-Rechte von gefertigten Produkten für Messen, Internet usw. zu erwerben.
8. Verschiebungen von Werbeeinschaltungen
8.1.
Die nach entsprechenden Aufträgen vom AN bestätigten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Fällt eine Werbeeinschaltung aus programmlichen, technischen oder rechtlichen Gründen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird der AN die Ausstrahlung auf einen möglichst gleichwertigen Sendeplatz legen.
8.2.
Hiervon wird der AG in Kenntnis gesetzt, es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt.
8.3.
Nur im Fall, dass die Werbeeinschaltung weder vorgelegt noch nachgeholt werden kann, oder im Fall, dass der AG der vorgeschlagenen Änderung widerspricht, hat der AG einen Anspruch auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Forderung.
9. Zahlungsbedingungen/Abnahmeverzug
9.1.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise mit dem Kunden.
9.2.
Änderungen von Adressangaben, Kontoverbindungen und Tarifänderungen können gegenüber AN nur schriftlich per Brief, Email oder Telefax erklärt werden.
9.3.
Kommt der AG mit der Zahlung in Verzug, so sind Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
9.5.
Bei Zahlungsverzug werden sämtliche noch offene Rechnungen zur sofortigen Zahlung fällig.
9.6.
Die Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
9.7.
Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet.
9.8.
Bei einem Zahlungsverzug tritt ein automatischer Widerruf für Rabattvereinbarungen ein, die volle Summe der Rabatte wird dann zur Hauptforderung fällig.
9.9.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht nur wegen unumstrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu.
9.10.
Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
9.11.
Gegen Forderungen vom AN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen.
10. Gewährleistung / Garantie / Schadensersatz
10.1.
AN haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen.
10.2.
Für Störungen innerhalb der Übertragung übernimmt AN keine Haftung.
10.3.
Der AN übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden.
10.4.
Haftung und Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
10.5.
Gegenüber rechtlichen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Ausstrahlung oder Verbreitung ableiten, wird der AN freigestellt. Der AG haftet gegenüber dem aus einer etwaigen Inanspruchnahme entstandenen Schaden.
10.6.
Der AN haftet auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung oder Delikt, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.
10.7.
Für Inhalt und Aufmachung der Darstellung haftet allein und ausschließlich der AG.
11. Datenschutz
11.1.
AN weist darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister weitergegeben werden.
12. Anmerkung
12.1.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt nicht berührt.
12.2.
Verkauf von Geschäftsbereichen und Wechsel der Geschäftsführung vom AN begründen kein
Sonderkündigungsrecht.
13. Eigentumsvorbehalte
Gelieferte und bereitgestellte Leistungen und Ware bleiben bis zur vollen Bezahlung als Vorbehaltsware Eigentum vom AN.
14. Anwendbares Recht
Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen AN und AG, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dessau-Roßlau/ Deutschland, wenn unsere Forderungen im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Ist der AG ein Kaufmann, der nicht zu den in § 4 HGB bezeichneten Werbetreibenden gehört, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand ausschließlich Dessau-Roßlau.
Dessau-Roßlau, den 01. Februar 2011